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Materialien zum Ethikunterricht
Verantwortung im Alltag

 

Ausgewählte Lebensbereiche, in denen Verantwortung besonders wichtig ist:

- eigenes Verhalten im Straßenverkehr

- im Umgang mit Kindern und Hilfsbedürftigen

- in Nachbarschaftsbeziehungen

- in der Familie

- am Arbeitsplatz

- in der Schule

- in der Partnerschaft

- immer dort, wo andere von dem eigenen Tun und Lassen ebenfalls stark betroffen werden

 

Verantwortung: Was ist das?

Verantwortung steht für ein dreistelliges Verhältnis:

1. Die Verantwortung von einer Person bzw. mehreren Personen, wie zum Beispiel von einem selbst, dem Bundeskanzler, einer Firma, eines Vereins, einer Nation

2. Die Verantwortung dieser Person(en) für ihr Tun und Lassen im weitesten Sinne, wie zum Beispiel das eigene Handeln, die einem übertragene Aufgabe, das anvertraute Kind, das Untätigsein usw.

3. Die Verantwortung der Person(en) vor einer Instanz, die einen zur Rechenschaft ziehen kann, wie zum Beispiel das eigene Gewissen, die Eltern, der Chef in der Arbeit, Gerichte usw.

 

Motive, warum man Verantwortung übernimmt:

Beispiele:

- Orientierung anhand der Vernunft

- langfristiges Denken

- Handeln nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit

- Anerkennung des aufeinander Angewiesenseins

 

Personengruppen, die besonders auf unsere Hilfe angewiesen sind:

In unserer Gesellschaft:

- Kinder

- Behinderte

- Alte und Kranke

- Leistungsschwache

- Asylbewerber, Nichtsesshafte

- Suchtkranke

- Arme

International:

- durch Krieg Vertriebene

- unter Hunger und Armut leidende Menschen

- unter Verfolgung u. Unterdrückung leidende Menschen

 

Wie man Verantwortung übernehmen kann

Hilfsmöglichkeiten:

- persönliches Engagement: Helfen im eigenen Haushalt, Freundlichkeit und Zuvorkommenheit anderen gegen- über, Nachbarn helfen, Feuerwehr beitreten usw.

- Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Aktion Mensch, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, Pro Familia, amnesty international fördern und bezuschussen

- staatliche Hilfen, z.B.: Sozialhilfe, Entwicklungshilfe

- Zivildienst leisten

 

Verantwortung und Erwachsensein

Aufgrund seiner Fähigkeit zu Verantwortung übernehmen, wird ein Mensch zur ernstzunehmenden und mündigen Person. Entscheidend ist die eigene Zurechnungsfähigkeit, damit man Verantwortung übernehmen kann.

Man ist von seiner Verantwortung entbunden, wenn man unter Zwang steht, genötigt wird, sich irrt, geisteskrank ist und (teilweise) unter Drogeneinfluß steht.

Ein mögliches Fazit:

Erwachsen werden bedeutet sich seiner Verant- wortung(en) bewußt zu werden und sie zu übernehmen.

 

Kurzprobe aus der Ethik

Name: Klasse:

Geben Sie das dreistellige Verhältnis der Verantwortung an und ordnen Sie jedem einzelnen Verhältnis jeweils drei Beispiele zu!

 

VERANTWORTUNG

Überarbeitete Vorbemerkungen zum Diskussionsthema der 4. Sitzung des Philosophischen Cafés Augsburg-Schwaben (PCAS) am 12. Mai 2006 von Ingo-Wolf Kittel

VERANTWORTUNG ist ein Begriff, der bei genauer Betrachtung uns in unseren Überlegungen regelrecht "(an)leiten" kann.

So ist leicht zu erkennen, dass VERANTWORTUNG als Wort auf einem anderen beruht, nämlich ANTWORT.

ANTWORT erwarten oder fordern wir von Jemandem, der Sprechen kann, genauer, der sich in einer Sprache auszudrücken und dabei

Sachverhalte darzustellen vermag. Das können weder Tiere noch Kleinkinder, obwohl auch sie Laute unterschiedlichster Art bilden können bis hin zu Lautfolgen, die wie Worte klingen. - Nebenbei bemerkt ist daraus zu ersehen, dass es sich bei Sprache um etwas handelt, was über die bloße Lauterzeugung hinausgeht.

VERANTWORTUNG gehört als Begriff zu einem Sprachspiel, in dem wir Antwort auf sehr bestimmte Fragen geben; denn wenn wir von jemanden wissen wollen, ob er für dies oder jenes verantwortlich ist, wollen wir erfahren, ob er an dem Zustandekommen des Gemeinten entscheidend beteiligt war oder es sogar selbst herbeigeführt hat – wie immer er das im Einzelnen auch gemacht hat. Wir wollen also wissen, ob er der Urheber eines Sachverhalts ist oder

derjenige war, der ursächlich dafür gesorgt hat, dass er zustande kam.

Wenn jemand umgekehrt die VERANTWORTUNG für etwas "übernimmt", erklärt er, dass eine Sache auf ihn, wie umgangssprachlich auch gesagt werden kann, zurückgeht. Er gibt damit an, auf entscheidende Weise an ihrem Zustandekommen beteiligt gewesen zu sein.

In Ausweitung dazu können wir sogar VERANTWORTUNG jemandem "übertragen" oder selbst übernehmen, wenn noch gar nichts passiert ist. In diesem Fall ist nämlich gemeint, dass jemand dafür erst sorgen soll oder will, dass geschieht, was geschehen oder erreicht werden soll; wie wir dann auch sagen, ist er dafür zuständig, dass gemacht wird, was nötig ist, um einen Sachverhalt gezielt herbeizuführen. –

Der VERANTWORTLICHE wird denn auch zur VERANTWORTUNG gezogen, wenn dies unter seiner VERANTWORTUNG nicht oder nicht ganz gelingt.

Und ein redlicher Mensch stellt sich seiner VERANTWORTUNG: in dem er Rede und Antwort gibt auf Fragen nach den Umständen und Gesichtspunkten, die er als maßgeblich für seine Entscheidung und sein darauf beruhendes Handeln angesehen hat. -

VERANTWORTUNG kann nur übernehmen, wer sein Tun und dessen Folgen überblickt, wer also Zusammenhänge kennt und angeben kann und gleichzeitig dabei auch sein eigenes Tun mit in Betracht zu ziehen vermag. Mit anderen Worten: VERANTWORTLICH können wir nur Personen machen, die im Ganzen sowie in den relevanten Einzelheiten um die Voraussetzungen und Folgen ihres Tun und Lassens wissen und ihre Kenntnisse in ihrem Denken berücksichtigen können.

In gemeinsamer Beratung führen wir dieses Wissen in besonderer Form an: wir geben dann nämlich unsere Kenntnisse in Form von GRÜNDEN für unser Tun oder Lassen an, BEGRÜNDEN unser Tun also – wenn nötig sogar in einer mehr oder weniger ausführlichen ARGUMENTATION.

Ein letztes*: wer sein Tun im Wissen um seinen Anlass und sein Ziel bestimmt, also bewusst handelt, der beweist sich genau darin, dass er in seinem Denken und davon abhängig gemachten

Handeln frei, nämlich dem Tierischen und Kindlichen entwachsen ist. Er ist nämlich nicht einfach reflexhaft wie ein Kleinkind oder Tier dem erstbesten Impuls gefolgt, den er auf irgendeine Wahrnehmung hin verspürt hat. Vielmehr hat er sich stattdessen und damit "unabhängig" von sog. äußeren Einflüssen und inneren Triebimpulsen erst einmal überlegt, was er tun will und wie er seinen Willen "in die Tat" umsetzen, also das Angestrebte, sein Ziel erreichen kann.

Nur ein Mensch, der sich durch persönliches Überlegen oder in gemeinsamer Beratung "einen Willen bilden" kann, handelt bewusst und kann damit VERANTWORTUNG für sein Tun übernehmen: weil er weiß, was er tut und auf Nachfragen anderer danach ANTWORT geben kann. Unüberlegtes Tun ist daher wie jedes unbewusste Reagieren und Verhalten nicht nur unbegründet, sondern anderen gegenüber auch unverantwortlich. In allen Bedeutungen dieser Wendung ist es "nicht zu verantworten"... **

*um an die Sitzung des PCAS am 17. März 2006 anzuknüpfen – s. http://www.bfg-augsburg.de/index.php?p=artikel&artikel=freiheit

**...sondern nur zu 'erklären': unter Bezug auf anderes als Gründe!


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