Recht auf selbstbestimmtes Sterben Die Menschenrechte wurden in vielen
Dokumenten verkündet. „Glück“, „Gesundheit“, „Wohlbefinden“ - und dabei wären manche Menschen schon froh, wenn sie von den schlimmsten Leiden befreit werden könnten. Von Schmerzen und körperlichen Beschwerden, die durch keine Medizin erträglich gemacht werden können. Von der Öde eines Lebens in körperlicher Hilflosigkeit, die fast alles unmöglich werden lässt, was das Leben mit Freude und Sinn erfüllen könnte. Von der Demütigung durch ein Leben, das sich mit dem persönlichen Begriff von Würde nicht mehr vereinbaren lässt. Unter solchen Umständen kommt es immer wieder vor, dass Menschen ihr Leben als sinnlose Last empfinden und lieber sterben wollen. Das scheitert nicht selten an den bestehenden Gesetzen. Aktive Sterbehilfe und ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung sind in Deutschland verboten, und in nur wenigen Ländern Europas sieht es besser aus. Dem Willen der deutschen Bevölkerung entspricht diese Gesetzeslage nicht. Eine Forsa-Umfrage vom September 2000 ergab:
Regierung und Parlament aber setzen sich über den Willen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung hinweg. Darunter leiden Menschen, denen es schlecht genug geht: so schlecht, dass sie am liebsten sterben würden. Gerade diese Menschen bedürfen in besonderem Maße der Hilfe - und gerade diesen Menschen wird wirksame Hilfe immer wieder verweigert! Dabei gefallen sich Gegner von aktiver Sterbehilfe und von ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung nicht selten in der Vorstellung, ausgerechnet sie wären die Wahrer von Menschenrechten und Menschenwürde. „Kein Mensch hat ein Recht, einen anderen Menschen zu töten!“, tönen sie. Sie fragen nicht danach, ob denn irgendein Mensch ein Recht hat, einem anderen Menschen etwas noch Schlimmeres anzutun: ihm ein Leben aufzuzwingen, das für ihn schlimmer ist als der Tod. Sie reden vom „Menschenrecht auf Leben“ und fragen nicht danach, ob nicht für einige Menschen ein anderes Menschenrecht wichtiger ist: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ (Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948). Einem Menschen durch Verweigerung von Hilfe zum Sterben ein ungewolltes Leben aufzuzwingen, das ist grausam und unmenschlich. Erniedrigend ist es außerdem, weil es den Willen des Menschen missachtet. Wie ein derart aufgezwungenes Leben mit der Menschenwürde vereinbar sein soll, ist unerfindlich. Die Achtung vor dem Mitmenschen - man könnte auch sagen, vor seiner Menschenwürde - gebietet, dass man ihm das Recht zuerkennt, über sein Leben und seinen Tod selbst zu entscheiden.
werde ich im Folgenden kurz skizzieren. Es folgt jeweils eine kurze Erwiderung sowie (geplant) ein Link zu einem Text, in dem ich ausführlich auf die Argumente eingehe und aufzeige, wie wenig stichhaltig sie sind. Gegner der Hilfe zum Sterben argumentieren:
Wenn man das erreichen kann, dann ist das ein
schöner Erfolg. Gegner der aktiven Sterbehilfe argumentieren: Aktive Sterbehilfe ist überflüssig. Es gibt passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe .“ Diese Alternativen bieten nicht jedem Menschen die
Hilfe, die er braucht. Das Gleiche gilt für die Alternative der
Selbsttötung. Gegner der aktiven Sterbehilfe argumentieren:
Manchmal braucht man aber ein Ventil, um
unkontrollierbare Ausbrüche zu vermeiden. Gegner der aktiven Sterbehilfe argumentieren:
Legalisierung von aktiver Sterbehilfe verringert
diese Gefahr. Gegner der Hilfe zum Sterben argumentieren:
Wenn es nicht mehr so leicht ist, hilfsbedürftigen
Menschen die Hilfe zum Sterben zu verweigern, dann bleibt - wenn diese
Menschen weiterleben sollen - nur noch eins: Lebensbedingungen schaffen,
unter denen diese Menschen leben wollen. Die Bereitschaft dazu dürfte eher
zunehmen als abnehmen, zumindest unverändert bleiben. Gegner der aktiven Sterbehilfe argumentieren:
Die endgültige Entscheidung über Leben oder Tod eines Menschen hat selbstverständlich nicht bei Ärzten oder sonstigen Fachleuten zu liegen, sondern beim betroffenen Menschen selbst. Dieser Mensch sollte die Wahl haben, ob er sich einer solchen Entscheidung stellen oder ihr ausweichen will. Für diese Links gilt, was für alle meine
externen Links gilt: |