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Kritische Anmerkungen zur Entstehung, Geschichte und heutigen Legitimation des Papsttums

 

von Gerhard Czermak

 

1.  Einleitung

Das Papsttum ist eine der interessantesten Erscheinungen der Weltgeschichte. Seine Entwicklung aus bescheidenen Anfängen bis zur heutigen unumschränkten Machtfülle innerhalb der katholischen Kirche ist außerordentlich. Betrachtet man die Geschichte dieser ältesten Wahlmonarchie der Welt mit 260-270 Regenten in Folge (Frage der Gegenpäpste) bis zur Gegenwart unter dem Blickwinkel von Grundforderungen einer allgemein anerkannten Ethik (Friedensarbeit, Wahrhaftigkeit, Fairness im Umgang mit Andersdenkenden) und der Frage nach erkennbaren positiven Auswirkungen auf den Katholizismus und das Christentum überhaupt oder gar auf das Weltgeschehen, so kann es bei rationaler Nüchternheit nur erstaunen, wie sehr das P. auch heute Ansehen im interreligiösen Dialog und in der internationalen Politik genießt.

2.  Das Papstamt im heutigen Kirchenrecht

Über das Papstamt sagt der Codex Iuris Canonici von 1983, das Gesetzbuch der röm.-kath. Kirche, folgendes (Hervorh. Cz):

Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.

Can. 333 — § 2. Der Papst steht bei Ausübung seines Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche; er hat aber das Recht, entsprechend den Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob er dieses Amt persönlich oder im kollegialen Verbund ausübt. § 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.

Can. 749 — § 1. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet...§ 3. Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht.

Der Papst hat somit absolute diktatorische Vollmachten und ist letztlich nicht an Gesetze und Gremien (etwa Organe der Kurie) gebunden. Zu keinem historischen Zeitpunkt vor dem völlig revolutionären und irregulär verlaufenen 1. Vat. Konzil von 1869/ 1870 war der Papst mit einer solchen universalen Machtfülle und Durchsetzungskraft ausgestattet wie heute.

3.  Neues Testament und Vorgeschichte des Papstamts

Nach kath. Lehre hat Jesus Christus selbst und somit Gott das Papstamt eingesetzt. Inhaber des ersten Papstamtes soll als Bischof von Rom der Apostel Petrus gewesen sein. Nach traditioneller kath. Auffassung sollen seit Petrus alle Päpste in ununterbrochener „apostolischer Sukzession“ bis heute gewirkt haben. Diese historisch völlig illusionäre, aber immer noch wirkmächtige Lehre findet sich selbst im sehr traditionellen, vom Papst genehmigten Weltkatechismus von 1993 in dieser strikten Form nicht mehr. Biblische Hauptfundstelle für das Papstamt ist Mt 16,18 f. : „Ich aber sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Mächte der Unterwelt [früher: Hölle] werden sie nicht überwältigen. Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“

Kritisch ist hierzu anzumerken: Die Bibelworte sind schon deshalb unecht (was weitgehend auch von katholischen Neutestamentlern anerkannt ist), weil der Jude Jesus keine Kirche gegründet hat. Er sprach vom Reich Gottes und nie von so etwas wie Kirche. Die Gründung einer neuen Glaubensgemeinschaft wäre völlig im Widerspruch zu seiner (laut Neuem Testament, NT) Erwartung des unmittelbar bevorstehenden Weltendes gewesen. Nur dies erklärt übrigens auch, warum dem NT kein System einer Jesuanischen Ethik entnommen werden kann, die auch Zukunftsprobleme behandelt. Die These von Petrus als erstem Papst ist eine freie spätere Erfindung. Es ist nicht einmal ansatzweise belegt, dass Petrus überhaupt in Rom war. Die Heidenmission hatte der Judenapostel Petrus seinem Gegner Paulus überlassen. Römischer Bischof konnte Petrus auch deswegen nicht sein, weil das sich in Syrien und Kleinasien ausbildende Bischofsamt erst Mitte des 2. Jh. nach Rom kam. Bischöfe waren erst Unter- dann Gleich- und schließlich Übergeordnete im Verhältnis zu anderen Gemeindeämtern. Die Legende von Petrus und Paulus als Gemeindegründer in Rom datiert um 170. Erst im 3. Jh. sprach man vom Stuhl Petri, dessen Autorität aber noch nicht über der anderer Bischöfe lag. Trotzdem erstreckt sich heute die römische Bischofsliste von Petrus bis Johannes Paul II. Die älteste römische Bischofsliste stammt vom Kirchenvater Irenäus aus Lyon (ca. 180-185). Die erste verbürgte Primatsbehauptung eines römischen Bischofs stammt aus dem 3. Jh. Im römischen Ostreich sprach man längst Patriarchen, Bischöfe und Äbte als „pappas“ (gr.) gleich Vater an, während der Titel „papa“ in Rom erst Mitte des 4. Jh. belegt ist. Die bedeutenden Theologen Cyprian und Origenes schrieben dem römischen Bischof im 3. Jh. keinen hierarchischen Status zu, und auch der Kirchenlehrer Ambrosius (333/339-397), Bischof von Mailand, die führende Gestalt seines Zeitalters, tat das nicht. Das für die christlichen Kirchen grundlegende und als erstes „Ökumenisches Konzil“ anerkannte Konzil von Nicäa im Jahr 325 wurde bezeichnenderweise nicht vom römischen Bischof Silvester I. einberufen, sondern von Kaiser Konstantin (dem „Großen“), einem mordlüsternen Gewaltherrscher ersten Ranges (In der Orthodoxie wird er, der erst am Lebensende und nur arianisch Getaufte, als Heiliger verehrt). Das Konzil ging nicht von einem Primat des röm. Bischofs aus, der übrigens nur durch zwei Presbyter vertreten war. Die Leitung und das Sagen hatte allein der Kaiser durch seine Beauftragte, und der Kaiser schloss es und bestätigte die theologisch wichtigen Ergebnisse durch Reichsgesetz. Der Kaiser und nicht der Papst dominierte auch die folgenden Konzilien.

4.  Etablierung und allgemeine historische Bedeutung des Papsttums

Im Westen blieb im machtpolitischen Ringen schließlich der Papst als höchste geistliche Kircheninstanz übrig. Seit Leo I. (440-461) verstehen sich die Päpste ausdrücklich als höchste Richter aller Christen, oberste Kirchenverwalter und Inhaber des höchsten Lehramts, was aber (im Gegensatz zu heute) vielfach ein bloßer Anspruch blieb. Einen gleichartigen Anspruch erhoben auch die Patriarchen von Byzanz für die Ostkirche Von Unfehlbarkeit war nirgendwo die Rede. In der Spätphase Westroms (Untergang 476) stieg die politisch-einigende Funktion des Papsttums, im 13. Jh. war es auf dem Höhepunkt seiner auch politischen Macht. Schon im 4. Jh. erhob die Papstkirche den Anspruch auf Freiheit von staatlicher Bevormundung, und das Jahrhunderte lange Ringen zwischen der weltlichen und geistlichen Gewalt um die Oberhoheit innerhalb der einen (westlichen) Christenheit ist eine wichtige Besonderheit der europäischen Entwicklung. Im mittelalterlichen Kampf zwischen Kaiser und Papst (Investiturstreit) fand es seinen Höhepunkt. Der Gedanke der Trennung zwischen Staat und Kirche blieb bis heute ein die Entwicklung Europas prägender Zug, der Stellenwert des Papsttums aber recht unterschiedlich. Auf Machteinbußen reagierten Päpste oft besonders allergisch. Obwohl nach den riesigen Verwüstungen des 30-jährigen Krieges der Westfälische Friede von 1648 dem total erschöpften, ausgemordeten und dezimierten Europa endlich eine Verschnaufpause verschaffte, erklärte Papst Innozenz (das bedeutet: der Unschuldige) X. ihn für null und nichtig für alle Zeit, waren doch den Protestanten Rechte zuerkannt worden. Die französische Erklärung der Menschenrechte von 1789 verdammte Pius VI., selbst Oberhaupt eines weltlichen Staats, nämlich des bekanntlich mit Hilfe großer historischer Fälschungen begründeten und erweiterten Kirchenstaats. Könne es doch, so Pius VI., nichts Unsinnigeres geben als Religionsfreiheit, Rede- und Pressefreiheit u. a. Traumatisch wirkte die 1798 erfolgte Besetzung Roms und Absetzung des Papstes durch Napoleon nach.

Das ganze 19. Jh. widersetzten sich die Päpste allen modernen Strömungen, insb. Freiheit und Demokratie, mehr als alle anderen europäischen Staaten. Einzigartig sowohl nach Inhalt wie Zustandekommen sind die beiden Dogmen des 1. Vat. Konzils: päpstliche Unfehlbarkeit in Glaubens – und Sittenfragen und „Jurisdiktionsprimat“ (vgl. die CIC-Zitate eingangs). Auch im 20. Jh. war das Papsttum lange ein Hort der Reaktion, bis das II. Vat. Konzil in verschiedener Hinsicht eine fundamentale Kehrtwendung einleitete.

5.  Beurteilungsgesichtspunkte

Das P. und seine Geschichte können unter vielen Gesichtspunkten behandelt werden. Das P. übt auch auf Nichtkatholiken eine große Faszination aus, wie auch die Zahl mehrbändiger großer Werke deutscher Sprache beweist. Die Zahl der Bewunderer des P. ist groß. Aber Bewunderung ist für eine auf Tatsachen basierende Beurteilung ebenso wenig hilfreich wie Liebe oder Hass. Wer die Kirche als fortwirkenden Christus betrachtet und sie vom Heiligen Geist geleitet sieht, wird zwangsläufig große Teile der Geschichte des P. ignorieren oder umbiegen müssen. Eine wissenschaftlich orientierte Darstellung muss immer von einem agnostischen Standpunkt an ihren Gegenstand herangehen. Wenn dann die Ergebnisse wegen der festgestellten Tatsachen unerfreulich sind, ist es nicht angebracht, den jeweiligen Autoren den Vorwurf zu machen, sie produzierten „Anwurf- und Vorwurfliteratur“, wie es Horst Fuhrmann gegenüber Autoren wie Karlheinz Deschner und Eugen Drewermann tut. Angesichts unzähliger beschönigender Historien ist es nur allzu legitim, wenn auch speziell diejenigen ungünstigen Fakten zur Sprache kommen, die gern verdrängt werden, was im praktischen Ergebnis vielfach faustdicken Lügen gleichkommt.

6.  Historisch-kritische Aspekte des Papsttums

 Die Päpste waren Herrscher wie alle anderen weltlichen Herrscher auch. Sie kamen oft auf fragwürdige Weise als Ergebnis weltlicher Machtkämpfe und politischer Konstellationen an die Macht und führten nicht weniger ungerechte Kriege als andere Herrscher. Es gab viele hochgebildete Päpste. Viele Päpste förderten Kunst und Wissenschaft. Manche galten als sehr fromm und wollten Reformen. Aber es waren auch Päpste, die wesentlich für viel Unheil verantwortlich oder mitverantwortlich waren, insb. für eine systematische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegenüber „Ketzern“, den Juden und „Heiden“, z. T. völkermordähnlichen Ausmaßes. Groß ist die Zahl der großen und kleineren Kreuzzüge. Päpste führten die Folter ein, riefen zur Hexenverfolgung auf, waren verantwortlich oder mitverantwortlich für die Schrecken der römischen bzw. spanischen Inquisition, übten Zensur aus. Sie verboten sogar Weltliteratur, einschließlich der Bibel. Jahrhunderte lang behinderten sie (bei gleichzeitig partieller Wissenschaftspflege) den wissenschaftlichen Fortschritt, erniedrigten Frauen, führten ohne Glaubensgründe den naturwidrigen Zölibat ein, unterdrückten Menschen durch ihre rigide Reglementierung der Sexualität. Mission betrieben sie auch mit Gewalt, bereicherten die Musik durch den Gesang von Kastraten, schlugen sich meist auf die Seite der Mächtigen, verbreiteten millionenfach existenzielle Ängste durch Androhung apokalyptischer Höllenstrafen, bekämpften die Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit bis zum letztmöglichen historischen Zeitpunkt, bekämpfen auch heute angesichts des drohenden Kollapses der explodierenden Menschheit jede vernünftige Geburtenkontrolle.

7.  Menschliche Defizite

Päpste waren gebildet und ungebildet, liebenswürdig und grobschlächtig, theologisch beschlagen und theologisch unwissend. Manche Päpste kümmerten sich sehr um Ordnung in der Kirche und um Reformen. Nicht wenige waren auch Asketen und religiöse Fanatiker und Prediger des irdischen Jammertals. Es gab sehr viele Päpste mit Eigenschaften, die allgemein anerkannten ethischen Mindestanforderungen oder Anforderungen des Amtes nicht genügten: besonders viele huldigten dem Nepotismus (Vetternwirtschaft) und dem Familiarismus (persönliche Protegierung, Günstlingswirtschaft), sie frönten dem Luxus, waren geldgierig, verschacherten Kirchenämter, waren bestechlich, unternahmen nichts gegen riesige Finanzskandale, förderten den Reliquienschwindel. Andere Päpste waren abergläubisch, huldigten der Astrologie, hielten sich Mätressen, veranstalteten ausnahmsweise sogar große sexuelle Ausschweifungen. Es gab auch Papstwahlexzesse. Päpste begünstigten Verbrechen und es gab auch Päpste, die persönlich grausam bzw. unmittelbar für Morde verantwortlich waren. Alle faschistischen Regime wurden vom Papst (Pius XI. bzw. Pius XII.) unterstützt und die Verwicklung der papstgeleiteten Kirche in die Abgründe des Nationalsozialismus war enorm.

8.  Judenfeindschaft und Heilige Kirche

Zwei Gesichtspunkte wiegen besonders schwer. Einer ist die durchgängige Judenfeindschaft der allermeisten und der brutale, ja z. T. unvorstellbare Judenhass vieler Päpste, von den Anfängen bis auch Pius XII. Der Judenhasser und Feind der Moderne Pius IX. (1846-1878), der seinerzeit das gebildete Europa gegen sich aufbrachte und die theologische Katastrophe des 1. Vatikanischen Konzils zu verantworten hatte, wurde vom „Judenfreund“ Johannes Paul II.  2000 selig gesprochen, zusammen mit dem so ziemlich einzigen allgemein unumstrittenen Menschenfreund Papst Johannes XXIII. 1867 hatte Pius IX. seinerseits den berüchtigten, 1485 ermordeten Inquisitor Pedro Arbuez von der Spanischen Inquisition heilig gesprochen. Aber ungeachtet obiger Tatbestände legt der Vatikan heute noch großen Wert auf die offizielle Papstanrede „Eure Heiligkeit“ oder „Heiliger Vater“. Nach kirchlichem Verständnis bezieht sich die Heiligkeit des Papstes, des Stellvertreters Jesu, auf das Amt, nicht auf die Person. Und an der Heiligkeit der Kirche lässt dieselbe nicht rütteln: Die Kirche ist „unzerstörbar heilig“, wobei „Seele der Heiligkeit“ die Liebe ist (KKK Nr. 823 und 826).

9.  Heutige internationale Stellung des Papsttums

Der „Heilige Stuhl“, die Zentrale der katholischen Glaubensgemeinschaft, wird traditionell, aber systemwidrig neben dem von ihm zu unterscheidenden Vatikanstaat sogar als Völkerrechtssubjekt anerkannt, ein weltweit einzigartiges, sachlich nicht begründbares historisches Privileg. Auch wird „Rom“ nach wie vor erfolgreich als vorbildliche sittliche Macht ausgegeben. 1957 ersetzten die UN die Bezeichnung „Vatikanstaat“ durch „Heiliger Stuhl“ und räumten diesem den Status als Ständiger Beobachter ein. Daher hat der „Heilige Stuhl“ – obwohl kein Staat, sondern religiöse Instanz – im Gegensatz zu allen anderen Religionen staatsgleiche Privilegien wie Rede- und Stimmrecht bei UN-Konferenzen. Die Rolle des P. in Bezug auf die Weltbevölkerungsexplosion, der stärksten Bedrohung der Menschheit, kann nur als verhängnisvoll bezeichnet werden. Trotz häufigem Unverständnis für päpstliches Wirken auch innerhalb des Katholizismus erfährt das heutige P. nach wie vor überwiegend positive, jedenfalls besondere Resonanz in unseren Medien. Das wachsweiche Schuldeingeständnis des Papstes zu historischen Verbrechen im kirchlichen Bereich nach 2000 Jahren aus dem Jubeljahr 2000 trägt zur Verharmlosung und Verschleierung historischer Tatsachen bei und erweist sich als publizistischer Entlastungsschlag. Das breite Publikum bleibt trotz Teilaufklärung zu Einzelthemen und zahlreicher auch kritischer Literatur weitgehend unaufgeklärt.

10.  Schlussbemerkungen

Zu einzelnen Päpsten, auch zu diversen positiven Persönlichkeiten (weit herausragend: Johannes XXIII.) bzw. kulturellen Leistungen, kann im Rahmen einer kritischen Kurzeinführung in die Institution des Papsttums nicht Stellung genommen werden. Andere haben das zur Genüge getan. Dass katholische Kirchenhistoriker die Papstgeschichte in einem anderen Licht sehen und vieles unter den Tisch fallen lassen, ist bekannt. Anlässlich des nur kurz zurückliegenden Todes von Papst Johannes Paul II. sei nur so viel gesagt: Person und Wirkung des am 2. 4. 2005 verstorbenen Johannes Paul II. sind zu komplex, um in Kurzform gerecht und angemessen bewertet zu werden. Folgende Gesichtspunkte seien aber erwähnt: Wohl unstreitig positiv zu vermerken sind: Menschliche Wärme, persönliche Ausstrahlung, Kritik an den Auswüchsen des Kapitalismus; Bekenntnis zu historischen Verfehlungen; bedeutsame symbolische Gesten und Taten gegenüber dem Judentum; die politische Rolle im Zusammenhang der Auflösung des Ostblocks; deutliche Ablehnung des Irakkriegs; der beginnende interreligiöse Dialog; aus speziell kirchlicher Sicht: das Zusammenhalten der Weltkirche. Nicht zu übersehen sind aber aus inner- bzw. außerkirchlicher Sicht Problempunkte, die derzeit z. T. völlig übersehen werden: Zu nennen sind nicht nur rigoroses Festhalten an Zölibat und Fernhalten der Frauen von kirchlichen Leitungsämtern sowie Festhalten an der tradierten Sexualmoral, die rigide Zurückweisung kritischer Nonnen, die milde Behandlung von sexuellen Verfehlungen der Priesterschaft. Schon fast vergessen sind demgegenüber der rigide Kampf gegen die sog. Befreiungstheologie, auch mit kirchenrechtlich fragwürdigen Methoden, die Behandlung von Lehrbeanstandungsfällen, von geschiedenen Katholiken und verheirateten Priestern; die vorzeitige Heiligsprechung des religiösen Fanatikers, totalitär denkenden und handelnden Opus-Dei-Gründers Josemaría Escrivá de Balaguer, die massive Privilegierung des demokratiefeindlichen Opus Dei auf verschiedenen Ebenen, der unkritische Umgang mit diktatorischen Regimen und Potentaten; die Duldung großer kirchlicher Finanzskandale und anderes. Weltpolitisch steht die starke Behinderung jeder vernünftigen Eindämmung der Bevölkerungsexplosion im Vordergrund. Anlässlich der allseitigen Lobeshymnen nach dem Tod dieses beliebten und verehrten Papstes dürfen legitimerweise auch diese Kritikpunkte ausgesprochen werden. Dem Pontifikat von Johannes Paul II. kann daher aus nichtkatholischer Sicht wohl günstigstenfalls nur das Prädikat „zwiespältig“ verliehen werden. Der weitere Fortgang der Papstgeschichte dürfte weiterhin spannend sein.

Literatur:

Andresen, Carl/ Denzler, Georg: Wörterbuch der Kirchengeschichte, München (dtv), Erstausgabe 1982, mehr. Auflagen

Bernhart. Joseph: Der Vatikan als Weltmacht. Geschichte und Gestalt des Papsttums. München 1951

Cornwell, John: Pius XII. Der Papst, der geschwiegen hat, München 1999, 560 S. ; als TB 2001

Denzler, Georg: Das Papsttum, München 1997, 127 S. (konzentrierter Überblick)

Denzler, Georg (Hg.): Päpste und Papsttum, Stuttgart, 1971 ff. (viele Bände, monumental)

Deschner, Karlheinz: Kriminalgeschichte des Christentums, Reinbek 1996 ff. (zuletzt: Bd. 8, 15. und 16. Jh., 2004; umfangr. dokumentiertes krit. Standardwerk; wird gern ignoriert)

Deschner, Karlheinz: Die Politik der Päpste im 20. Jahrhundert, Reinbek 1991 (umfangr.; besonders brisant)

v. Döllinger, Ignaz: Das Papsttum, Darmstadt 1969 (D. war bedeutendster kath. Kirchenhistoriker des 19. Jh.)

Fuhrmann, Horst: Die Päpste. Von Petrus zu Johannes Paul II. München 1998 (anschaulich; wenig kritikfreudig)

Gontard, Friedrich: Die Päpste – Regenten zwischen Himmel und Hölle. Wien/ München 1959

Haller, Johannes: Das Papsttum – Idee und Wirklichkeit, 5 Bde., Hamburg 1965, ND (berühmt-klass. Werk eines Protestanten, endet mit Joh. XX., gest. 1334)

v. Hoensbroech, Paul: Das Papsttum in seiner sozial-kulturellen Wirksamkeit, 1905

Kertzer, David I.: Die Päpste gegen die Juden. Der Vatikan und die Entstehung des modernen Antisemitismus. Berlin/ München 2001(erschütternde Darst. unter Auswertung neu zugänglicher Quellen des vat. Geheimarchivs)

Kühner, Hans: Das Imperium der Päpste, 1980 (schonungslose Darstellung eines Katholiken)

de Rosa, Peter: Gottes erste Diener. Die dunkle Seite des Papsttums. München 1988; TB-Ausgaben (populäre Darstellung eines krit. kath. Theologen)

 

Katechismus der Katholischen Kirche, 1993 (zit. KKK)                                 Gerhard Czermak

                  

7. 4./9.4. 2005 ©  Dr. jur. Gerhard Czermak, Bgm.-Ebner Str. 33, 86316 Friedberg

 

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